Im Falle einer notwendigen Stornierung oder Verschiebung eines verbindlich vereinbarten Termins von Ihrer Seite, möchte ich Sie höflich bitten, dieses bis mindestens 24 Stunden vor Termin-Beginn vorzunehmen. Sollten Ihnen dieses nicht möglich sein, erlaube ich mir eine Aufwandsentschädigung von 60€ in Rechnung zu stellen.